Finanzbuchhaltung

  • Finanzbuchhaltung (laufende Buchführung): Verbuchung aller laufenden Geschäftsvorfälle wie Einnahmen, Ausgaben, Bankbewegungen, Kassenbuch und Rechnungseingänge/-ausgänge.
  • Vorbereitung von Abschlüssen :Aufbereitung der Buchhaltungsunterlagen als Grundlage für den Jahresabschluss, Steuererklärungen oder Betriebsprüfung durch Steuerberater oder Behörden.

Die Erledigung erfolgt nach nach Vorgabe des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG

Lohnbuchhaltung

  • Laufende Lohnabrechnung: Berechnung von Brutto und Nettolöhnen, Führung von Lohnkonten, Erstellung der monatlichen Abrechnungen und Lohnsteuer-bescheinigungen.
  • Meldungen : Erstellung und Versand von Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnachweisen an Krankenkassen und Meldungen zur Sozialversicherung.

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